Schlichtung

Die Errichtung von Bauwerken ist technisch meist anspruchsvoll, geprägt von ständigen Optimierungsprozessen, einer Baukultur, in der viele Entscheidungen erst vor Ort getroffen werden, und von Unwägbarkeiten – vom Baugrund bis zur Witterung und unterschiedlichen Interessen der Baubeteiligten in qualitativer, zeitlicher und finanzieller Hinsicht. Die klassische Methode zur Streitbeilegung ist der Gang zum staatlichen Gericht. Gerichtsprozesse können aber äußerst unbefriedigend sein, weil sie in der Regel langwierig und teuer sind und nach Jahren des Streitens meistens ohnehin mit einem Vergleich oder der Insolvenz einer der Streitparteien enden.
Eine Alternative hierzu bietet ein speziell an die Bedürfnisse des Bauens zugeschnittenes Schlichtungsverfahren, das der Vermeidung einer solchen formalen und langwierigen Auseinandersetzung dient.
Ziel der Schlichtung ist es, den Beteiligten durch Hinzuziehung professioneller Schlichter die Möglichkeit zu geben, auftretende Konflikte eigenverantwortlich und schnell auf gütliche Weise zu erledigen.
 
drtm-pplc 2012-05-27 wid-315 drtm-bns 2012-05-27